Nachhaltigkeit ist Gesetz

Es gibt immer mehr rechtliche Nachhaltigkeitsanforderungen, die Unternehmen direkt betreffen. Bestehende Vorgaben sind dabei Treiber der Entwicklung und oft zugleich Verpflichtung. In jedem Fall gilt für jede Organisation: Eine frühzeitige Ausrichtung auf rechtliche Anforderungen kann sich mittelfristig auszahlen.

 

 

 

 

European Green Deal

Für die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen ist es ein Top-Thema: der European Green Deal. Mit ihm soll Europa als erster Kontinent klimaneutral werden. Dazu sollen bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduziert werden – das wird schärfere Klimaziele nach sich ziehen. Deshalb wird die EU verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, zur Emissionsreduktion und zur Förderung der grünen Wirtschaft ergreifen. Hierfür will die EU in den nächsten zehn Jahren viel Geld bereitstellen, bis zu einer Billion Euro sind geplant.

ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de

 

 

EU-Taxonomie

Das EU-Regelwerk Taxonomie legt Standards für das ökologische Wirtschaften von Unternehmen fest. Als Klassifizierungsinstrument ordnet die EU-Taxonomie bestimmte unternehmerische Aktivitäten als Beitrag zur Nachhaltigkeit ein oder eben nicht. Investoren sollen so die Nachhaltigkeit eines Unternehmens, in das sie investieren wollen, besser einschätzen können. Die EU-Kommission hat hierfür messbare Kriterien definiert. Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu lenken.

www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/eu-taxonomie-so-steht-es-auf-dem-weg-zur-nachhaltigen-wirtschaft

 

 

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) wurde 2021 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Die unternehmerische Verantwortung endet nicht länger am eigenen Werkstor, sondern sie besteht entlang der gesamten Lieferkette. Die Sorgfaltspflichten sind dabei nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft. Zunächst ist das Gesetz für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst. Seit Februar 2022 liegt ein Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang von Wertschöpfungsketten vor.

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Wirtschaft/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.html

 

 

EuPIA-Ausschlusspolitik

Druckfarbenhersteller, die sich zur Einhaltung der EuPIA-Ausschlusspolitik verpflichten, leisten einen entscheidenden Beitrag zu sicheren Druckerzeugnissen für Mensch und Umwelt. Seit 1996 verzichtet die europäische Druckfarbenindustrie in allen Druckfarben-Formulierungen freiwillig auf den Einsatz von Rohstoffen, die schwerwiegende schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Diese Politik gilt für die Herstellung und Lieferung von Druckfarben und zugehörigen Produkten in Europa. Der europäische Druckfarbenverband EuPIA koordiniert die Brancheninitiative, die Einhaltung der Ausschlusspolitik ist jedoch eine Selbstverpflichtung der einzelnen Unternehmen.

www.eupia.org

 

 

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein international anwendungsfähiger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte. Das Interessante: Der DNK als niederschwelliges Angebot bietet unerfahrenen Unternehmen Unterstützung beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Kodex richtet sich an alle Organisationen und Unternehmen, die ihre Stakeholder über ihre Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen: Kleine und große, öffentliche und private Unternehmen mit und ohne Nachhaltigkeitsberichterstattung. 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung in einem Stakeholder-Prozess entwickelt, beinhaltet der DNK heute die gesetzlichen Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.

www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-de

 

 

Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Teil des Green Deals ist die Chemikalienstrategie mit mehr als 50 Maßnahmen. Sie soll Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien schützen und auf das Null-Schadstoff-Ziel einzahlen. Die Umsetzung der Chemikalienstrategie wird weitreichende Folgen für die chemische Industrie und die Anwender von chemischen Produkten haben. Sie sieht die Änderung der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung und zahlreicher anderer Vorschriften – auch bei Lebensmittelkontaktmaterialien – vor. Das beinhaltet umfassende neue Datenanforderungen, Verwendungsbeschränkungen und die Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften. Auch die Aufnahme neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung ist angedacht. In Summe ist eine verstärkt gefahrenbasierte Ausrichtung des gesamten Chemikalienrechts vorgesehen.

www.vci.de/themen/chemikaliensicherheit/eu-chemikalienstrategie/listenseite.jsp